- Konnossement-Anteilsschein
- Form der ⇡ Konnossement-Teilscheine. Das Konnossement geht auf den Konnossementhalter (Bank, Spediteur, Lagerhalter etc.) über, der mit der Aufteilung beauftragt worden ist; das Konnossement wird nicht wie bei den anderen Formen der Konnossement-Teilscheine aus dem Verkehr gezogen.
Lexikon der Economics. 2013.